1.1. Die SOUNDTAXI GmbH, Nikolausstraße 61, D-70190 Stuttgart (im folgenden: „SOUNDTAXI“) bietet im Rahmen ihres Onlineshops auf den Internetseiten www.soundtaxi.de bzw. www.soundtaxi.net (im folgenden: „SOUNDTAXI-Internetseiten“) Musikwerke in Form von Musikdownloads und Audio CDs an, die der Kunde im Rahmen der jeweils vereinbarten Lizenz nutzen kann. Alle Musikwerke an denen keine Ansprüche oder Rechte in- oder ausländischer Verwertungsgesellschaften bestehen, werden von SOUNDTAXI mit einem entsprechenden Hinweis ("GEMA-frei") ausgewiesen. Alle Musikwerke, die bei einer Verwertungsgesellschaft registriert sind, werden von SOUNDTAXI als „GEMA-pflichtig“ ausgewiesen, indem diese Musikwerke mit dem Namen der entsprechenden Verwertungsgesellschaft (z.B. GEMA, SUISA, ASCAP, PRS, SECAM) gekennzeichnet sind.
1.2. Der Kunde erwirbt eine Lizenz zur Nutzung der Musikwerke gemäß den nachfolgend unter Ziffer 10 dargestellten Lizenzbestimmungen. Darüber hinaus gelten für alle Lieferungen und Leistungen, die SOUNDTAXI für den Kunden erbringt, die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
1.3. Der Kunde erkennt mit der Bestätigung seiner Registrierung auf einer der SOUNDTAXI-Internetseiten die Geltung dieser AGB an. Etwaige entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sind ausgeschlossen.
§ 2 Nutzungsvoraussetzungen
2.1. Der Kunde benötigt zur Nutzung des Angebots von SOUNDTAXI eine geeignete Online-Technologie und einen Zugang ins Internet. Für das Abspielen und Kopieren der bei SOUNDTAXI downgeloadeten Musikwerke benötigt der Kunde zudem ein Programm zum Öffnen von (gepackten) ZIP-Dateien, etwa Win-Zip und ein entsprechendes Audioprogramm (etwa Windows Media Player, Winamp Player oder Real Player). Audio CDs können über den Computer des Kunden oder ein geeignetes Medium abgespielt werden.
2.2. Darüber hinaus muss sich der Kunde vorab auf einer der SOUNDTAXI-Internetseiten registrieren. SOUNDTAXI behält sich vor, die Registrierung einzelner Personen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2.3. Die Registrierung des Kunden erfolgt kostenlos. Bei der Registrierung muss der Kunde seine Adressdaten (Name, Vorname, Adresse, E-Mail-Adresse und Passwort) angeben. Der Kunde verpflichtet sich, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu seiner Person zu machen.
Ändern sich diese Daten, muss der Kunde unverzüglich sein Kundenprofil auf einer der SOUNDTAXI-Internetseiten berichtigen. Sollte dies nicht möglich sein, hat der Kunde dies SOUNDTAXI schriftlich oder per E-Mail an eine der auf den SOUNDTAXI-Internetseiten angegeben Adressen mitzuteilen.
2.4. Das Passwort dient der digitalen Identifizierung des Kunden und darf Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Kunde haftet für alle Handlungen, die im Zusammenhang mit der Verwendung des Passworts vorgenommen werden. SOUNDTAXI übernimmt keine Haftung für missbräuchlich verwendete Passwörter und daraus resultierende Folgen und Schäden. Soweit Anlass zu der Vermutung besteht, dass Unberechtigte von dem Passwort von dem Kunden Kenntnis erlangt haben, hat der Kunde sein Passwort unverzüglich zu ändern.
2.5. Es können nur volljährige Personen Kunden von SOUNDTAXI werden. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass eine Nutzung der Leistung von SOUNDTAXI durch Minderjährige nur mit seiner ausdrücklichen Zustimmung erfolgt.
2.6. Nach Absenden des Registrierungsformulars erhält der Kunde von SOUNDTAXI eine E-Mail, mit der die Registrierung bestätigt wird.
2.7. Mit Bestätigung der Registrierung erhält der Kunde einen zeitlich unbefristeten Account bei SOUNDTAXI. Hiernach ist der Kunde berechtigt, die Leistungen von SOUNDTAXI im Rahmen der geltenden Lizenzbestimmungen gemäß Ziffer 10 zu nutzen. Der Kunde kann seinen SOUNDTAXI-Account jederzeit mit Wirkung für die Zukunft kündigen, indem er den Account löscht. Im Falle der Kündigung des Accounts gelten die in der Vergangenheit mit SOUNDTAXI eingegangenen Lizenzverhältnisse zu den vereinbarten Bedingungen fort.
§ 3 Angebot und Vertragsschluss, Lieferung
3.1. SOUNDTAXI ermöglicht es dem Kunden, in der Regel, die Musikwerke vor der Bestellung Probe zu hören. Zur Bestellung wählt der Kunde dann aus dem Angebot von SOUNDTAXI einen Musiktitel und eine Lizenz aus und legt diese im Warenkorb ab. Über den Button „Weiter zur Bestellung“ gelangt der Kunde zur Dateneingabemaske. Nach Eingabe der entsprechenden Kundendaten und der Auswahl der gewünschten Zahlungsart gelangt der Kunde zur Bestellübersicht und hat die Möglichkeit, seine Eingabe nochmals zu korrigieren. Durch Klicken des Buttons „Bestellung abschließen“ wird der Bestellvorgang auf Seiten des Kunden abgeschlossen.
3.2. Die Bestellung der Musiktitel durch den Kunden stellt ein Angebot an SOUNDTAXI dar. Dieses wird von SOUNDTAXI durch Bestätigung per E-Mail angenommen. Mit der Bestätigung durch SOUNDTAXI kommt ein Vertrag über die Nutzung der betreffenden Musiktitel zustande.
SOUNDTAXI erstellt im Übrigen eine Lizenz-Freistellung für den Kunden und übermittelt dem Kunden diese zusammen mit der Rechnung per Email. Sowohl die Lizenzfreistellung als auch die Rechnung werden von SOUNDTAXI gespeichert und werden dem Kunden auf dessen Verlangen erneut per Email zugesendet.
3.3. Musikaufnahmen zum Download in digitaler Form werden nur zum Download angeboten. Ein Recht auf Auslieferung der Downloadtitel in anderer Form (z.B. CD-ROM) besteht nicht. Bei Downloadtiteln wird dem Kunden nach Bestätigung der Bestellung ein Link angezeigt, durch dessen Anklicken der Download gestartet werden kann. Die Downloadtitel liegen in komprimierter Form vor (ZIP-Format) und werden im Zuge des Downloads auf dem Computer des Kunden gespeichert.
3.4. Bei der Bestellung eines Downloadtitels wird dem Kunden der betreffende Downloadtitel für den Zeitraum eines Jahres ab Kaufdatum auf seinem Kundenkonto auf den SOUNDTAXI-Internetseiten zum Download zur Verfügung gestellt. Löscht der Kunde seinen Account oder wird dieser durch Kündigung beendet, kann der Kunde die Musiktitel nicht erneut herunterladen. SOUNDTAXI empfiehlt daher dem Kunden, Kopien der zu den einzelnen Musikwerken gehörenden Lizenzen herzustellen.
3.5.Sollte es dem Kunden aus technischen Gründen in der Sphäre des Kunden nicht möglich sein, die gewünschte Musikaufnahme herunterzuladen, so ist dies SOUNDTAXI unverzüglich per E-Mail mitzuteilen. SOUNDTAXI wird dann versuchen, dem Kunden die Musikaufnahme innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens auf andere Weise zur Verfügung zustellen.
§ 4 Verletzung von Kundenpflichten und Rechter Dritter durch den Kunden
4.1. Bei erheblichen Verstößen gegen die dem Kunden gemäß diesen AGB obliegenden Pflichten oder die Lizenzbestimmungen gemäß Ziffer 10 ist SOUNDTAXI berechtigt, den Account des Kunden zu sperren. SOUNDTAXI informiert den Kunden über den Grund der Sperrung. Bei begründeten Verdachtsmomenten für eine erhebliche Pflichtverletzung ist SOUNDTAXI berechtigt, den Account des Kunden oder einzelne Leistungen bis zur Aufklärung des Verdachts zu sperren.
4.2. Der Kunde haftet bei einer Verletzung von Rechten Dritter diesen gegenüber selbst und unmittelbar. Der Kunde verpflichtet sich, SOUNDTAXI von allen Ansprüchen und Rechten Dritter freizustellen, die aus einer Pflicht- oder Rechtsverletzung des Kunden resultieren.
§ 5 Gewährleistung, Haftung
5.1. SOUNDTAXI leistet keine Gewähr für die Brauchbarkeit der angebotenen Musikaufnahmen für den speziellen Einsatzzweck des Kunden.
5.2. Der Kunde hat die heruntergeladenen Musikdateien sowie die gegebenenfalls erhaltene CD-ROM unverzüglich nach Erhalt, soweit dies nach ordnungsgemäßen Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen, und wenn sich ein Mangel zeigt, SOUNDTAXI unverzüglich anzuzeigen.
5.3. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden sind zunächst auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch SOUNDTAXI beschränkt. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, hat der Kunde das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags zu verlangen.
5.4. Darüber hinaus haftet SOUNDTAXI nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen:
(1) Für Schäden, die durch SOUNDTAXI oder durch dessen gesetzlichen Vertreter, leitende Angestellte oder einfache Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, haftet SOUNDTAXI unbeschränkt.
(2) In Fällen der leicht fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet SOUNDTAXI nicht. Im Hinblick auf die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Pflichten, auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht) ist die Haftung von SOUNDTAXI für leicht fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schä-den beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen von SOUNDTAXI.
(3) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle von Arglist, im Falle der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für die Verletzung von Garantien sowie für Ansprüche aus Produkthaftung.
§ 6. Aufrechnung und Zurückbehaltung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 7. Vertragsdauer, Widerrufsrecht
7.1. Soweit nichts anderes vereinbart wurde und soweit bei den unter Ziffer 10.2.2. dargestellten Lizenzen keine zeitlich beschränkte Lizenzdauer angegeben ist, erhält der Kunde eine zeitlich unbefristete Lizenz gemäß den nachstehend unter Ziffer 10 dargestellten Lizenzbestimmungen.
7.2. SOUNDTAXI belehrt den Kunden in einer gesonderten Widerrufsbelehrung über sein Widerrufsrecht.
§ 8 Datenschutz
SOUNDTAXI behandelt alle vom Kunden erhobenen Daten streng vertraulich und nur im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen. Persönliche Daten werden nur zum Zwecke der Vertragsdurchführung und Abwicklung erhoben, gespeichert und verarbeitet. Für darüber hinausgehende Nutzungen wird eine separate Einwilligung erholt.
§ 9 Zahlungsbestimmungen und Verzug
9.1. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Bestellung auf den SOUNDTAXI-Internetseiten angegebenen und im Rahmen des Bestellvorgangs genannten Lizenzgebühren.
9.2. Die genannten Lizenzgebühren verstehen sich inklusiv der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer entfällt für Kunden außerhalb der europäischen Union und für Kunden aus EU-Mitgliedstaaten (außer Deutschland) mit Angabe einer gültigen Umsatzsteueridentifikationsnummer. Bei diesen Kunden werden die Lizenzgebühren nach Registrierung und erfolgter Anmeldung auf einer der SOUNDTAXI-Internetseiten ohne Mehrwertsteuer angezeigt.
9.3. Der Kunde ist verpflichtet, auch die Entgelte zu bezahlen, welche durch Mitbenutzer des Accounts verursacht worden sind. Dies gilt auch bei missbräuchlicher Nutzung, soweit der Kunde nicht nachweist, dass ihm keine Pflichtverletzung zur Last zulegen ist.
9.4. Die Lieferung erfolgt grundsätzliche gegen Vorkasse. Es werden die auf der Bestellseite aufgeführten Zahlungssysteme, insbesondere Kreditkarten und PayPal akzeptiert. Der Zahlungseinzug erfolgt in der Regel durch den jeweils für den Bezahlvorgang beauftragten Dienstleister. Soweit der beauftragte Dienstleister im Einzelfall eigene allgemeine Geschäftsbedingungen ein-bezieht, gelten neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SOUNDTAXI. Es steht SOUNDTAXI frei neben der Zahlung per Vorkasse Zahlung nach Rechnungsstellung zu akzeptieren.
9.5. Sofern Lizenzgebühren nicht per Vorkasse zu zahlen sind, sondern diese in Rechnung gestellt werden, sind diese innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Erhalt der Rechnung von SOUNDTAXI zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist SOUNDTAXI berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe geltend zu machen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzögerungsschadens bleibt vorbehalten.
§ 10 Lizenzen
10.1. Rechte
10.1.1. Sämtliche von SOUNDTAXI angebotene Musikaufnahmen (im folgenden: „Musikwerke“) sind über das Urhebergesetz der Bundesrepublik Deutschland, internationale Verträge sowie andere anwendbare Gesetze im In- und Ausland urheberrechtlich geschützt. Die Kunden von SOUNDTAXI werden nicht Eigentümer der Musikwerke, sondern erhalten eine Lizenz zur Nutzung der Musikwerke gemäß den nachfolgenden Lizenzbestimmungen.
10.1.2. Die Kunden von SOUNDTAXI erkennen an, dass sämtliche Rechte an den von SOUNDTAXI zur Verfügung gestellten Musikwerken einschließlich etwaiger Urheber-, Lizenz- oder sonstige Rechte oder vergleichbare Rechtspositionen im Verhältnis zu den Kunden ausschließlich SOUNDTAXI zustehen und diese nicht ohne vorherige, schriftliche Zustimmung von SOUNDTAXI genutzt werden dürfen. Insbesondere dürfen die Kunden keine Bearbeitung oder Umgestaltung der Musikwerke herstellen und nutzen. Eine weitergehende Nutzung des Musikwerks als die, die den Kunden mit der Lizenz ausdrücklich erlaubt wird, ist nicht gestattet.
10.1.3. Die von SOUNDTAXI angebotenen Musikwerke sind im Rahmen dieser Lizenzbestimmungen frei von Rechten Dritter (z.B. Musiker, Komponisten, Dirigenten, Produzenten). Eine Ausnahme hiervon bilden Ansprüche von urheberrechtlichen Verwertungsgesellschaften, etwa der GEMA oder der GVL. Entsprechende Musikwerke werden von SOUNDTAXI ausdrücklich als „GEMA-pflichtig“ ausgewiesen, indem sie mit dem Namen der entsprechenden Verwertungsgesellschaft (z.B. GEMA, SUISA, ASCAP, PRS, SECAM) gekennzeichnet sind. Insoweit werden die Kunden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie Rechte für bestimmte Nutzungsformen, auch sofern sie von der hier erteilten Lizenz als miterfasst angesehen werden könnten, bei der jeweiligen Verwertungsgesellschaft einzuholen haben (z.B. von der GEMA die musikalischen Aufführungs- und mechanischen Vervielfältigungsrechte). Hierfür sind an die Verwertungsgesellschaften auch gesonderte Nutzungsentgelte zu bezahlen. Die Kunden sind für die Einholung von Rechten bei den Verwertungsgesellschaften selbst verantwortlich. SOUNDTAXI übernimmt keine Gewähr dafür, dass lizenzierte Musikwerke bei Kennzeichnung als „GEMA-pflichtig“ ohne gesonderte Genehmigung der Verwertungsgesellschaften genutzt werden dürfen. Die Kunden sind verpflichtet, insoweit die erforderlichen Erkundigungen und gegebenenfalls Rechte bei den Verwertungsgesellschaften selbst einzuholen.
SOUNDTAXI bietet seinen Kunden auch Musikwerke an, die frei von Ansprüchen oder Rechten von in- oder ausländischen Verwertungsgesellschaften sind. Diese nicht verwertungsgesellschaftspflichtigen Musikwerke sind durch SOUNDTAXI mit einem entsprechenden Hinweis („GEMA-frei“) versehen.
10.2.1. Mit der vollständigen Bezahlung der Lizenzgebühren erwerben die Kunden von SOUNDTAXI vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 10.1. ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die private oder gewerbliche Nutzung eines Musikwerkes im Rahmen eines von dem Kunden genauer zu spezifizierenden „Projekts“. Soweit keine anderslautenden Absprachen getroffen wurden, und soweit bei den nachstehend unter Ziff. 10.2.2 dargestellten Lizenzen kein zeitlich und/oder örtlich beschränktes Nutzungsrecht angegeben ist, wird den Kunden das Nutzungsrecht im Rahmen des spezifizierten Projekts zeitlich und örtlich unbeschränkt eingeräumt. Kunden von SOUNDTAXI ist es nicht gestattet, Dritten eine Unterlizenz zur Nutzung der Musikwerke einzuräumen. Weiter ist es untersagt, die nach diesen Lizenzbestimmungen erworbenen Nutzungsrechte an Dritte weiter zu übertragen.
10.2.2. Die Musikwerke dürfen von den Kunden nur für ein Projekt im Rahmen einer der nachfolgend dargestellten „Lizenzgruppen“ genutzt werden, die Kunde bei der Bestellung auswählt.
SOUNDTAXI bietet vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 10.1. Nutzungsrechte im Rahmen der folgenden Lizenzgruppen an:
a) Lizenzgruppe 1
Hintergrundmusik Internetseite (Musik eingebettet in Webseite / kein Video / Nutzung für eine Domain und Subdomains) oder
Präsentation / Show (kein Video) oder
Schul-/Hochschultarif I (Festivals / Internet / DVD bis Auflage 1.000) oder
Privater Podcast (1 Podcast-Veröffentlichung einer Privatperson) oder
Privater Onlinefilm (1 Film / Internetseite / Videoseiten, z.B. YouTube).
b) Lizenzgruppe 2
Imagefilm / Produktfilm (1 Film / 1 Sprachversion / Internetseite / Messen & Events) oder
Redaktioneller Film (1 Film / Online / TV / IPTV Broadcast) oder
Telefonwarteschleife (Nutzung für 1 Standort) oder
Corporate Podcast (1 Podcast-Veröffentlichung eines Unternehmens und/oder in Zusammenhang mit dem geschäftlichen Verkehr) oder
Online Flash-Game oder
Mechanische Vervielfältigung mit einer Auflage bis zu 1.000 Stück oder
App bis zu 10.000 Downloads.
c) Lizenzgruppe 3
Online Werbefilm / Viraler Film / Microsite (1 Film / 1 Sprachversion / keine In-Stream Video Ads) oder
Radio/Kino Werbespot regional (1 Werbespot / Lizenzdauer 1 Jahr) oder
Schul-/Hochschultarif II (TV & Kino weltweit / Festivals / Internet / DVD bis Auflage 5.000) oder
Mechanische Vervielfältigung mit einer Auflage bis zu 5.000 Stückoder
App bis zu 25.000 Downloads.
d) Lizenzgruppe 4
Radio/Kino Werbespot national (1 Werbespot / Lizenzdauer 1 Jahr) oder
TV Werbespot regional (1 Werbespot / Lizenzdauer 1 Jahr) oder
Point of Sales national (1 Film / Lizenzdauer 1 Jahr) oder
Public Viewing Werbespot national (1 Werbespot / Lizenzdauer 1 Jahr) oder
Mechanische Vervielfältigung mit einer Auflage bis zu 10.000 Stückoder
App bis zu 50.000 Downloads.
e) Lizenzgruppe 5
In-Stream Video Ad (1 Film / 1 Sprachversion / Lizenzdauer 1 Jahr) oder
TV Werbespot national (1 Werbespot / 1 Land / Lizenzdauer 1 Jahr) oder
App bis zu 100.000 Downloads.
Audio-Logo
Nutzung als Audio-Logo für Unternehmen oder Produkte (nur auf Anfrage).
Beschallungs-Lizenz
Veranstaltungen & Events bis 500 qm oder Gewerbefläche bis 2.500 qm.
10.2.3. Nutzungsformen, die über die in einer gesonderten Lizenzvereinbarung individualvertraglich vereinbarte(n) Lizenzgruppe(n) im Sinne der Ziffer 10.2.2. hinausgehen - gleich welcher Art - bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von SOUNDTAXI.
10.2.4. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfasst vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 10.1.im übrigen auch das Recht, die Musikwerke entsprechend den jeweiligen technischen Anforderung eines Projektes in das erforderliche Format technisch umzuwandeln, zu speichern und zu komprimieren und/oder zu dekomprimieren. Weiter ist es - unter Beachtung des Persönlichkeitsrechts der Künstler und Urheber – gestattet, die Musikwerke zu kürzen.
Nicht gestattet ist jede sonstige Bearbeitung oder Umgestaltung der Musikwerke, insbesondere Remixe, Samples, Neueinspielungen sowie inhaltliche Überarbeitungen, Modifizierungen und Änderungen der Musikwerke. Im übrigen verbleiben die Urheber- und Leistungsschutzrechte an den Musikwerken auch bei zulässigen Änderungen und Modifizierungen bei den jeweiligen Rechtsinhabern. Modifizierte Musikwerke dürfen von den Kunden daher auch nicht unter eigenem Namen vertrieben oder verkauft werden.
10.2.5. Die Musikwerke dürfen zudem nicht im Rahmen von Musikarchiven oder Musikdatenbanken genutzt, verbreitet oder dort bereitgestellt oder weiterverkauft werden. Die Nutzung der Musikwerke für Webseitentemplates ist ebenfalls untersagt.
Eine Vervielfältigung von Musikwerken oder von Teilen hiervon zum Zwecke der alleinstehenden Weiterveräußerung oder Neulizenzierung sowohl in bestehender als auch in veränderter Form (Bearbeitung, Arrangement, Neueinspielung etc.) ist untersagt.
Zudem ist es untersagt, die Musikwerke Dritten in Rahmen Tauschbörsen oder elektronischen Netzwerken zum Download anzubieten oder sonst zugänglich zu machen.
Nicht gestattet sind ferner Nutzungen, die gegen die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union, die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen. Dies gilt insbesondere für rassistische, gewaltverherrlichende, pornografische, oder verfassungsfeindliche Nutzungen jeder Art.
10.2.6. Bei Verstößen gegen die obigen Lizenzbestimmungen behält sich SOUNDTAXI die Einleitung von zivil- und strafrechtlichen Schritte vor, ferner die sofortige Schließung des Accounts.
§ 11 Sonstige Bestimmungen
11.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.
11.2. Erfüllungsort ist - soweit gesetzlich zulässig - Stuttgart.
11.3. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aufgrund oder in Zusammenhang mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den nachfolgenden Lizenzbestimmungen von SOUNDTAXI ist, sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, Stuttgart. Das gleiche gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.
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Verstöße werden strafrechtlich verfolgt!