SOUNDTAXI bietet sowohl "GEMA-freie", als auch "GEMA-pflichtige" Musik an:
A). Als "GEMA-frei" gekennzeichnete Musiktitel sind frei von Ansprüchen oder Rechten von in- und ausländischen Verwertungsgesellschaften (bspw. GEMA, SUISA, AKM). GEMA-freie Musik ist auch SUISA-freie, AKM-freie, usw. Musik.
Bei der Nutzung dieser Musik müssen Sie keine Gebühren an die GEMA (AKM, SUISA, etc.) zahlen.
Diese Musik ist frei von Rechten Dritter, insbesondere von Rechten in- und ausländischer Verwertungsgesellschaften, so dass bei der Lizenzierung eines gemafreien Musiktitels für die Produktion, und vor allem bei der Veröffentlichung der Produktion keine weiteren Lizenzkosten entstehen.
Tipp: Um sich ausschliesslich GEMA-freie Musiktitel auf der SOUNDTAXI Webseite anzeigen zu lassen, müssen Sie im Musiksuchfilter den Schalter "gema-frei" anklicken. B). Alle Musikwerke, die bei einer Verwertungsgesellschaft registriert sind, werden von SOUNDTAXI als „GEMA-pflichtig“ ausgewiesen, indem diese Musikwerke
mit dem Namen der entsprechenden Verwertungsgesellschaft (z.B. GEMA, SACEM, SOCAN, BMI, ASCAP, ZAIKS) gekennzeichnet sind.
Bei einer Verwertungsgesellschaft registrierte Musiktitel können - je nach Nutzungsform und je nachdem bei welcher Verwertungsgesellschaft ein Musikwerk registriert ist - zusätzliche Kosten für Aufführungen und/oder mechanische Vervielfältigungen verursachen, die durch eine Lizenzierung bei SOUNDTAXI nicht abgedeckt sind und mit Ihrer zuständigen nationalen Verwertungsgesellschaft abgestimmt werden müssen. Sie sind verpflichtet, jegliche Nutzung eines dieser Werke bei der Verwertungsgesellschaft des Landes in dem die Musik gesendet wird, anzumelden. Es ist unerheblich, bei welcher Verwertungsgesellschaft der Titel registriert ist. Wollen Sie bspw. einen bei der BMI registrierten Musiktitel in Deutschland nutzen, müssen Sie den Titel bei der GEMA anmelden.
BMI, SOCAN, ASCAP: Für Musiktitel die bei diesen Verwertungsgesellschaften registriert sind,
fallen für eine mechanische Vervielfältigung KEINE zusätzlichen Gebühren an!
Sie können diese Musik bspw. für jegliche CD/DVD-Projekte verwenden, ohne eine Gebühr an irgendeine Verwertungsgesellschaft zahlen zu müssen.
Social Media Portale, Service- & Content-Provider wie bspw. Youtube, Facebook, Vimeo, Clipfish:: Bei einer Nutzung von GEMA-pflichtiger Musik auf solchen Webseiten, fallen für Sie seitens der Verwertungsgesellschaft (GEMA, SUISA; AKM, etc.) keine Gebühren an - sofern Sie nicht selbst Betreiber der Webseite sind. Für die Abführung der GEMA-Gebühren ist der Webseitenbetreiber verantwortlich. Das bedeutet aber auch, dass für Sie GEMA-Gebühren anfallen, sobald Sie die Musik auf Ihrer eigenen Webseite - auch über den Youtube oder Vimeo Player - einbinden und nutzen!
GEMA-Gebühren
Die Gebühren richten sich nach Art und Umfang der angestrebten Nutzung, und sind in einigen Bereichen auch gar nicht so hoch, wie oftmal angenommen wird!
Schauen Sie einfach auf der GEMA Webseite nach, wie hoch die Gebühren für die von Ihnen gewünschte Nutzung sind: GEMA-Tarifsuche - GEMA-Tarifrechner Online
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