Lizenzbestimmungen für die Nutzung von Musikaufnahmen
Stand 08.03.2010
Hier können Sie die Lizenzbestimmungen als PDF downloaden
§ 1 Rechte
1. Sämtliche von SOUNDTAXI angebotene Musikaufnahmen (im folgenden: „Musikwerke“) sind über das Urhebergesetz der Bundesrepublik Deutschland, internationale Verträge sowie andere anwendbare Gesetze im In- und Ausland urheberrechtlich geschützt. Die Kunden von SOUNDTAXI werden nicht Eigentümer der Musikwerke, sondern erhalten eine Lizenz zur Nutzung der Musikwerke gemäß den nachfolgenden Lizenzbestimmungen.
2. SOUNDTAXI bietet im Rahmen dieser Lizenzbestimmungen folgende Arten von Musikwerken an:
a). Musikwerke, die frei von Ansprüchen oder Rechten Dritter (z.B. in- oder ausländischen Verwertungsgesellschaften, Musiker, Komponisten, Dirigenten, Produzenten) sind. Diese nicht verwertungsgesellschaftspflichtigen Musikwerke sind durch SOUNDTAXI mit einem entsprechenden Hinweis („GEMA-frei“) versehen.
b). Musikwerke, die bei einer Verwertungsgesellschaft registriert sind, etwa der GEMA, ASCAP, PRS, SECAM. Entsprechende Musikwerke werden von SOUNDTAXI als „GEMA-pflichtig“ ausgewiesen, indem diese Musikwerke mit dem Namen der entsprechenden Verwertungsgesellschaft (z.B. GEMA, SUISA, ASCAP, PRS, SECAM) gekennzeichnet sind. Insoweit werden die Kunden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie Rechte für bestimmte Nutzungsformen, auch sofern sie von der hier erteilten Lizenz als miterfasst angesehen werden könnten, bei der jeweiligen Verwertungsgesellschaft einzuholen haben (z.B. von der GEMA die musikalischen Aufführungs- und mechanischen Vervielfältigungsrechte). Hierfür sind an die Verwertungsgesellschaften auch gesonderte Nutzungsentgelte zu bezahlen. Die Kunden sind für die Einholung von Rechten bei den Verwertungsgesellschaften selbst verantwortlich. SOUNDTAXI übernimmt keine Gewähr dafür, dass lizenzierte, als „GEMA-pflichtig“ ausgewiesene Musikwerke ohne gesonderte Genehmigung der Verwertungsgesellschaften genutzt werden dürfen. Die Kunden sind verpflichtet, insoweit die erforderlichen Erkundigungen und gegebenenfalls Rechte bei den Verwertungsgesellschaften selbst einzuholen.
§ 2 Erwerb und Umfang der Nutzungsrechte
1. Mit der vollständigen Bezahlung der Lizenzgebühren erwerben die Kunden von SOUNDTAXI ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die private oder gewerbliche Nutzung eines Musikwerkes im Rahmen eines von dem Kunden genauer zu spezifizierenden „Projekts“. Soweit keine anderslautenden Absprachen getroffen wurden und soweit in den nachstehend unter Ziffer 3 dargestellten Lizenzen kein zeitlich und/oder örtlich beschränktes Nutzungsrecht angegeben ist, wird den Kunden das Nutzungsrecht im Rahmen des spezifizierten Projekts zeitlich und örtlich unbeschränkt eingeräumt.
2. Kunden von SOUNDTAXI ist es nicht gestattet, Dritten eine Unterlizenz zur Nutzung der Musikwerke einzuräumen. Weiter ist es untersagt, die nach diesen Lizenzbestimmungen erworbenen Nutzungsrechte an Dritte weiter zu übertragen.
3. Die Musikwerke dürfen von den Kunden nur für ein Projekt im Rahmen einer der nachfolgend dargestellten „Lizenzgruppen“ genutzt werden, die Kunde bei der Bestellung auswählt.
SOUNDTAXI bietet vorbehaltlich der Regelungen in § 1 Ziff. 2 Nutzungsrechte im Rahmen der folgenden Lizenzgruppen an:
a) Lizenzgruppe 1
Internetseite Hintergrundmusik (Nutzung für eine Domain und Subdomains).
Telefonwarteschleife (Nutzung für einen Haushalt oder ein Unternehmen.
Filialen bedürfen weiterer Lizenzen).
Multimedia Präsentationen.
Schul-/Hochschultarif I (Festivals, Internet, DVD bis Auflage).
Privater Podcast (Podcast-Veröffentlichung einer Privatperson).
Youtube/Videoseiten (Nutzung für einen im Internet veröffentlichten Videofilm).
b) Lizenzgruppe 2
Imagefilm (Internetseite, Messen & Events).
Produktfilme Online Shop.
Online Videos redaktionell.
Corporate Podcast (Podcast-Veröffentlichung eines Unternehmens und/oder in
Zusammenhang mit dem geschäftlichen Verkehr).
Corporate TV, redaktionelles TV, IPTV Broadcast.
Mechanische oder virtuelle Vervielfältigungen mit einer Auflage bis zu 1.000 Stück.
c) Lizenzgruppe 3
Online Werbekampagne (Werbefilm, Video Ads, Webseite & Microsites, 1 Sprachversion, keine Drittseiten).
Radio/Kino Werbespot regional.
Point of Sales Werbespot national (POS).
Public Viewing Werbespot national.
Schul-/Hochschultarif II (TV & Kino weltweit, Festivals, Internet, DVD bis Auflage 5.000).
Mechanische oder virtuelle Vervielfältigungen mit einer Auflage bis zu 5.000 Stück.
d) Lizenzgruppe 4
Radio/Kino Werbespot national (Lizenzdauer 1 Jahr).
TV Werbespot regional (Lizenzdauer 1 Jahr).
Mechanische oder virtuelle Vervielfältigungen mit einer Auflage bis zu10.000 Stück.
e) Lizenzgruppe 5
TV Werbespot national (für einen Werbespot, Lizenzdauer 1 Jahr).
f) Lizenzgruppe 6
Beschallungslizenz (Nutzung zur Beschallung von gewerblichen oder öffentlichen Räumen
z. B. Hotels, Gastronomie).
4. Nutzungsformen, die über die individuell vereinbarte(n) Lizenzgruppe(n) im Sinne der Ziffer 3 hinausgehen - gleich welcher Art -, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von SOUNDTAXI.
5. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfasst vorbehaltlich der Regelungen in § 1 Ziff. 2 im übrigen auch das Recht, die Musikwerke entsprechend den jeweiligen technischen Anforderung eines Projektes in das erforderliche Format technisch umzuwandeln, zu speichern und zu komprimieren und/oder zu dekomprimieren. Weiter ist es - unter Beachtung des Persönlichkeitsrechts der Künstler und Urheber – gestattet, die Musikwerke zu kürzen.
Nicht gestattet ist jede sonstige Bearbeitung oder Umgestaltung der Musikwerke, insbesondere Remixe, Samples, Neueinspielungen sowie inhaltliche Überarbeitungen, Modifizierungen und Änderungen der Musikwerke. Im übrigen verbleiben die Urheber- und Leistungsschutzrechte an den Musikwerken auch bei zulässigen Änderungen und Modifizierungen bei den jeweiligen Rechtsinhabern. Modifizierte Musikwerke dürfen von den Kunden daher auch nicht unter eigenem Namen vertrieben oder verkauft werden.
6. Die Musikwerke dürfen zudem nicht im Rahmen von Musikarchiven oder Musikdatenbanken genutzt, verbreitet oder dort bereitgestellt oder weiterverkauft werden. Die Nutzung der Musikwerke für Webseiten-Templates ist ebenfalls untersagt.
Zudem ist es untersagt, die Musikwerke Dritten im Rahmen von Tauschbörsen oder elektronischen Netzwerken zum Download anzubieten oder sonst zugänglich zu machen.
Eine Vervielfältigung von Musikwerken oder von Teilen hiervon zum Zwecke der alleinstehenden Weiterveräußerung oder Neulizenzierung sowohl in bestehender als auch in veränderter Form (Bearbeitung, Arrangement, Neueinspielung etc.) ist untersagt.
Nicht gestattet sind ferner Nutzungen, die gegen die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union, die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen. Dies gilt insbesondere für rassistische, gewaltverherrlichende oder verfassungsfeindliche Nutzungen jeder Art.
7. Bei Verstößen gegen die obigen Lizenzbestimmungen behält sich SOUNDTAXI die Einleitung von zivil- und strafrechtlichen Schritte vor, ferner die sofortige Schließung des Accounts.
§ 3 Sonstige Bestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.
Erfüllungsort ist - soweit gesetzlich zulässig - Stuttgart.
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aufgrund oder in Zusammenhang mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den nachfolgenden Lizenzbestimmungen von SOUNDTAXI ist – soweit gesetzlich zulässig – Stuttgart. Das gleiche gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.