Lizenzbestimmungen für die Nutzung GEMA-freier Musiktitel
Hier können Sie die Lizenzbestimmungen als PDF downloaden
§ 1 Rechte
1. Sämtliche von SOUNDTAXI angebotene Musikaufnahmen (im folgenden: „Musikwerke“) sind über das Urhebergesetz der Bundesrepublik Deutschland, internationale Verträge sowie andere anwendbare Gesetze im In- und Ausland urheberrechtlich geschützt. Die Kunden von SOUNDTAXI werden nicht Eigentümer der Musikwerke, sondern erhalten eine Lizenz zur Nutzung der Musikwerke gemäß den nachfolgenden Lizenzbestimmungen.
2. Sämtliche von SOUNDTAXI angebotenen Musikwerke sind frei von Ansprüchen oder Rechten von in- und ausländischen Verwertungsgesellschaften. SOUNDTAXI versichert weiter, dass keine Rechte Dritter der Auswertung der Musikwerke im Rahmen dieser Lizenzbestimmungen entgegenstehen. Dies betrifft insbesondere aber nicht abschließend die Urheber- und Leistungsschutzrechte der an der Herstellung und/oder Bearbeitung der Musikwerke beteiligten Urheber und Künstler.
§ 2 Erwerb und Umfang der Nutzungsrechte
1. Mit der vollständigen Bezahlung der Lizenzgebühren erwerben die Kunden von SOUNDTAXI ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die private oder gewerbliche Nutzung eines Musikwerkes im Rahmen eines vom den Kunden genauer zu spezifizierenden „Projekts“. Soweit keine anderslautenden Absprachen getroffen wurden, wird den Kunden das Nutzungsrecht im Rahmen des spezifizierten Projekts zeitlich und örtlich unbeschränkt eingeräumt.
2. Kunden von SOUNDTAXI ist es nicht gestattet, Dritten eine Unterlizenz zur Nutzung der Musikwerke einzuräumen. Weiter ist es untersagt, die nach diesen Lizenzbestimmungen erworbenen Nutzungsrechte an Dritte weiter zu übertragen.
3. Die Musikwerke dürfen von den Kunden nur für ein Projekt im Rahmen einer der nachfolgend dargestellten „Lizenzgruppen“ genutzt werden, die Kunde bei der Bestellung auswählt.
SOUNDTAXI bietet Nutzungsrechte im Rahmen der folgenden Lizenzgruppen an:
a) Lizenzgruppe 1
Internetseite (eine bestimmte Internetseite, die Lizenz ist nicht auf andere Internetseiten und/oder Werbebanner für die betreffende Internetseite übertragbar) oder
privater Podcast (Podcast-Veröffentlichung einer Privatperson) oder
Music On Hold (Nutzung für Telefonwarteschleife, Telefonwerbung etc. für einen Haushalt oder ein Unternehmen. Filialen bedürfen weiterer Lizenzen) oder
Schul-/Studentenprojekt (kommerzielle Schulaufführungen, Veranstaltungen etc., die sich an einen nicht abgegrenzten, bestimmten Kreis von Personen richten) oder
Beschallung eines Messestandes oder eines Eventsoder
Multimedia Präsentation (Nutzung für eine Präsentation. Für eine weitere Präsentation ist eine weitere Lizenz erforderlich) oder
Second Life (Beschallung eines Hauses oder eines Geschäftes bei Second Life) oder
YouTube/Videoseiten (Nutzung für einen (nur) im Internet veröffentlichten Videofilm).
b) Lizenzgruppe 2
Messe- oder Imagefilmoder
kommerzieller Podcast (Podcast-Veröffentlichung eines Unternehmens und/oder in Zusammenhang mit dem geschäftlichen Verkehr) oder
Onlinewerbung (Nutzung im Rahmen von Werbebannern etc.) oder
Mechanische oder virtuelle Vervielfältigungen mit einer Auflage bis zu 1.000 Stück.
c) Lizenzgruppe 3
Radio-/Filmausstrahlung national (Radiospot oder Film in einem bestimmten Land, ausgenommen sind TV-, Kino- oder Filmwerbespots und/oder Werbung auf DVD/Video) oder
Mechanische oder virtuelle Vervielfältigungen mit einer Auflage bis zu 10.000 Stück.
d) Lizenzgruppe 4
Radio-/Filmausstrahlung weltweit (Radiospot oder Film weltweit, ausgenommen sind TV-, Kino- und Filmwerbespots und/oder Werbung auf DVD/Video) oder
Mechanische oder virtuelle Vervielfältigungen mit einer Auflage bis zu 50.000 Stück.
e) Lizenzgruppe 5
Werbespot (Ausstrahlung in TV, Kino und auf DVD/Video weltweit).
f) Lizenzgruppe 6
Beschallungslizenz (Audio CD mit mehreren Musikwerken zur Beschallung von gewerblichen oder öffentlichen Räumen z. B. Geschäftsräumen, Messen, Events).
4. Über Ziffer 3 hinausgehende Nutzungsformen - gleich welcher Art - bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von SOUNDTAXI.
5. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfasst im übrigen auch das Recht, die Musikwerke entsprechend den jeweiligen technischen Anforderung eines Projektes in das erforderliche Format technisch umzuwandeln, zu speichern und zu komprimieren und/oder zu dekomprimieren. Weiter ist es gestattet - unter Beachtung des Persönlichkeitsrechts der Künstler und Urheber – die Musikwerke zu kürzen.
Ausgenommen sind Remixe, Samples, Neueinspielungen sowie inhaltliche Überarbeitungen, Modifizierungen und Änderungen der Musikwerke. Im übrigen verbleiben die Urheber- und Leistungsschutzrechte an den Musikwerken auch bei zulässigen Änderungen und Modifizierungen bei den jeweiligen Rechtsinhabern. Modifizierte Musikwerke dürfen von den Kunden daher auch nicht unter eigenem Namen vertrieben oder verkauft werden.
6. Die Musikwerke dürfen zudem nicht im Rahmen von Musikarchiven oder Musikdatenbanken genutzt, verbreitet oder dort bereitgestellt oder weiterverkauft werden. Die Nutzung der Musikwerke für Webseitentemplates ist ebenfalls untersagt. Zudem ist es untersagt, die Musikwerke Dritten in Rahmen Tauschbörsen oder elektronischen Netzwerken zum Download anzubieten oder sonst zugänglich zu machen.
Eine Vervielfältigung von Titeln oder von Teilen hiervon zum Zwecke der alleinstehenden Weiterveräußerung oder Neulizenzierung sowohl in bestehender als auch in veränderter Form (Bearbeitung, Arrangement, Neueinspielung etc.) ist untersagt.
Nicht gestattet sind ferner Nutzungen, die gegen die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union, die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen. Dies gilt insbesondere für rassistische, gewaltverherrlichende oder verfassungsfeindliche Nutzungen jeder Art.
7. Bei Verstößen gegen die obigen Lizenzbestimmungen behält sich SOUNDTAXI die Einleitung von zivil- und strafrechtlichen Schritte vor.
Soundtaxi Tim Rheinwald und Heiko Willy GbR, Nikolausstrasse 6 a, D-70190 Stuttgart